Die Einführung der Kraftstoffe E10 und B7 sorgt für kontroverse Diskussionen und verunsichert viele Autofahrer. Die gute Nachricht: Bis auf wenige Ausnahmen können sich Opel Fahrer bei diesem Thema entspannt zurücklehnen und müssen sich keine Gedanken machen. Für die meisten Opel Fahrzeuge gilt: mit der Einführung der neuen Kraftstoffe ergeben sich keinerlei Veränderungen (außer Z22YH).
Als E10 werden Ottokraftstoffe mit maximal 10% Ethanolanteil klassifiziert. Diese Kraftstoffe mit biogenem Anteil tragen ohne erforderliche Nachrüstungen am Fahrzeug zu einer weiteren Reduzierung von CO2-Emissionen bei.
Der unbedenkliche Einsatz von E10-Kraftstoffen ist in allen Opel PKW Modellen (außer Z22YH) sämtlicher Baujahre möglich – zu beachten ist lediglich weiterhin die in der Betriebsanleitung vorgeschriebene Mindest-Oktanzahl. Opel Fahrzeuge, die bisher mit Normal oder Super betankt werden mussten, können auch weiterhin mit diesen Kraftstoffen betrieben werden.
Auch der Dieselkraftstoff B7 mit 7% Biodieselanteil (FAME nach DIN EN 14214) in allen jemals gebauten Opel PKW mit Dieselmotor eingesetzt werden. Dabei ist es gleichgültig, ob das Fahrzeug über einen serienmäßigen oder nachgerüsteten Opel Partikelfilter verfügt.